Sozialrecht: damit Sie zur Ihrem vollen Recht kommen

Ob Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt – oder Rentenansprüche aufgrund von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung: Im Streitfall ist im Sozialrecht die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt meist unverzichtbar.

Vor allem bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kommt es immer wieder zu Unklarheiten sowie zu ungerechtfertigten Benachteiligungen – was oft bereits bei der Frage beginnt, wie viel privat hinzu verdient werden kann, ohne dass Ihr Leistungsanspruch durch die Behörde gekürzt werden darf.

Häufiger Streitpunkt sind auch eine angeblich zu große oder zu teure Wohnung – verbunden mit der Ankündigung, deshalb nur noch für einen Teil der Miete aufzukommen – oder die Weigerung der Behörden, eine Nebenkostennachforderung zu übernehmen (was bei Nichtbegleichen wie ein Mietrückstand gilt und sich rasch zu einem Kündigungsgrund summieren kann).

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sie übrigens grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Kosten für meine anwaltliche Beratung durch den Staat übernommen werden (bei einer Selbstbeteiligung von 15 Euro). Bitte stellen Sie hierzu vorab beim zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag auf Beratungshilfe. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können die Aufwendungen für meine anwaltliche Begleitung im Rahmen der Prozesskostenhilfe ebenfalls vom Staat getragen werden.

Darüber hinaus begleite ich als Rechtsanwalt in Freilassing und Umgebung regelmäßig Mandanten bei der Durchsetzung ihrer vollen Ansprüche für eine Erwerbsminderungsrente oder bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung – immer wieder zeigt sich auch hier, dass Behörden auf Basis eigener Gutachten ungerechtfertigt niedrige Ansprüche ansetzen oder die Rentenzahlung sogar komplett verweigern.